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Veröffentlicht am 4. August 2025

Zivilstandswesen

Alle Zivilstandsereignisse im Leben eines Menschen, von der Geburt bis zum Tod, werden im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie ihre Ehegattinnen und Ehegatten oder ihre Partnerinnen und Partner sind verpflichtet, der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung Ereignisse, Erklärungen und Entscheidungen zum Zivilstand zu melden. Dazu sind verschiedene Zivilstandsdokumente erforderlich.

12. August 2025

Heirat/Eingetragene Partnerschaft

11. August 2025

Scheidung/Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

11. August 2025

Geburt

11. August 2025

Adoption

11. August 2025

Todesfall

11. August 2025

Bestellung von Schweizer Zivilstandsdokumenten